Regale gehören in fast jedem Lager, Verkaufsraum oder Betrieb zur Standardausstattung und unterliegen dabei einer klaren gesetzlichen Prüfpflicht nach DIN EN 15635. Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch schwere Unfälle durch einstürzende Regalsysteme.
Dieser Guide zeigt, welche Regale prüfpflichtig sind, wie oft die Regalprüfung stattfinden muss, wer sie durchführen darf und welche Schritte bei festgestellten Mängeln notwendig sind.
Welche Regale sind prüfpflichtig?
Die DIN EN 15635 schreibt vor, dass alle gewerblich genutzten Regale regelmäßig geprüft werden müssen. Die Prüfpflicht gilt damit für Lagerräume mit Regalanlagen, für Regale mit abgelegten Arbeitsmitteln oder Materialien sowie für Regale in Verkaufseinrichtungen und in der Landwirtschaft.
Zu den prüfpflichtigen Schwerlastregalen zählen je nach Belastungstyp und Bauweise unter anderem:
Im Lager oder in Verkaufsräumen.
In Werkstätten und Läden.
Für die Lagerung von Langmaterial und Profilen.
Auch manuell verfahrbare Regale in Archiven oder Bibliotheken.
Mehrstöckige Regalkonstruktionen.
Für große, sperrige Ladeeinheiten.
Kompakte Lagerung mit Durchfahrt für Flurförderzeuge.
Warenfluss nach dem FiFo-Prinzip.
Zusätzliche Ebenen zur Flächennutzung.
Elektrisch oder anderweitig nicht-manuell verfahrbar.
Welche Regale müssen nicht geprüft werden?
Grundsätzlich besteht für alle gewerblich genutzten Regale eine Prüfpflicht. Für bestimmte Regaltypen können jedoch Ausnahmen von der regelmäßigen Prüfung gelten – vollständig befreit sind sie dadurch nicht.
Regale, die ausschließlich von Hand be- und entladen werden (z. B. Archivregale für Akten oder kleine Lagerregale ohne maschinelle Beschickung), können von der regelmäßigen Regalinspektion ausgenommen sein – vorausgesetzt, Gefährdungen durch Flurförderzeuge, Unfallrisiken oder Überlastung lassen sich sicher ausschließen.
Achtung: Die Entscheidung, auf eine regelmäßige Prüfung zu verzichten, muss auf Grundlage einer verpflichtenden Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) getroffen werden. Verantwortlich ist der Betreiber – ein mögliches Restrisiko trägt er selbst. Eine Erstprüfung nach DIN EN 15635 bleibt in jedem Fall Pflicht, und auch bei befreiten Regalen ist eine regelmäßige Sichtkontrolle durch geschultes Personal empfehlenswert.
Wie oft muss eine Regalprüfung durchgeführt werden und was wird geprüft?
Die Regalinspektion besteht aus zwei Stufen: einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Expertenkontrolle.
Wöchentliche Sichtkontrolle
Ein geschulter Mitarbeiter begutachtet jedes einzelne Regal und dokumentiert die Prüfung. Kontrolliert wird unter anderem:
-
Aufbau & KonstruktionMontage gemäß Anleitung, keine sichtbaren Schäden an Konstruktion oder Bauteilen, Regale stehen lotrecht.
-
Stoß- und ÜberlastungsschädenErkennbare Schäden durch Anfahren, Überlastung oder Schäden an Schweißnähten.
-
SicherungenAnfahrschutz, Sicherheitsabstände und Sicherungen gegen Ausheben in einwandfreiem Zustand.
-
Belastung & KennzeichnungGleichmäßige Lastverteilung, Einhaltung der Maximallast sowie vollständige und aktuelle Sicherheitshinweise.
-
LadeeinheitenSchäden an gelagerten Paletten oder Waren, die eine stabile Entladung gefährden könnten.
Festgestellte Schäden müssen dokumentiert und zusammen mit der Prüf-Checkliste an eine vorgesetzte Person übergeben werden.
Jährliche Expertenkontrolle
Die jährliche Regalinspektion wird durch einen sogenannten Regalprüfer mit speziellem Befähigungsnachweis durchgeführt, mindestens alle 12 Monate. Sie umfasst unter anderem:
- Sichtprüfung auf Einhaltung der Anforderungen nach DGUV Regel 208-061
- Sichtprüfung der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigung gemäß DIN EN 15635
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Ermittlung der Schadensursachen
- Abgleich der Belastungsschilder mit Regalsystem und -aufbau
- Einschätzung der Nutzungssicherheit und Hinweise zur Schadensprävention
- Umfassender, schriftlicher Prüfbericht
Wer darf Regale nach DIN EN 15635 prüfen?
Die Regalprüfung darf nur durch eine dafür befähigte Person durchgeführt werden. Dabei wird zwischen zwei Rollen unterschieden:
Kann durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin erfolgen, sofern diese Person vorab nach der BetrSichV instruiert und gemäß DIN EN 15635 geschult wurde.
Übernehmen meist externe Fachpersonen, z. B. Monteure des Herstellers, mit Fachkenntnissen gemäß TRBS 1203. Häufig werden dafür spezialisierte Serviceunternehmen beauftragt.
Was ist zu tun, wenn bei der Regalprüfung Mängel festgestellt werden?
Werden bei der Prüfung Schäden oder Fehler festgestellt, erfolgt eine Einteilung in drei Gefahrenstufen. Die Fehlerbehebung muss dokumentiert werden; nach einer Reparatur ist zusätzlich immer ein schriftlicher Standsicherheitsnachweis auszuführen.
| Gefahrenstufe | Einschätzung | Erforderliche Maßnahme |
|---|---|---|
| Grün | Geringfügiger Schaden | Überwachung ausreichend, betroffene Bauteile müssen aber gekennzeichnet werden. |
| Orange | Gefährliche Beschädigung | Kein sofortiges Handeln nötig, aber Reparatur vor Wiederinbetriebnahme nach Entladung des Regals. |
| Rot | Sehr schwerer Schaden | Regal sofort entlasten und sperren, bis Reparatur oder Ersatz erfolgt ist. |
Welche Vorschriften regeln die Regalprüfung?
Welche Regale geprüft werden müssen, wer prüfen darf und wie oft die Regalinspektion stattfinden muss, regeln mehrere gesetzliche Vorschriften und Normen:
- § 5 ArbSchG – Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung
- DIN EN 15635 – Regale aus Stahl
- DGUV 108-007 (vormals BGR 234) – Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
- TRBS 1203 – Anforderungen an die jährliche Regalprüfung
- DGUV-Information 208-043 – Sicherheit von Regalen
Die genannten Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben. Für die konkrete Umsetzung im Betrieb sollten im Zweifel Sachverständige hinzugezogen werden.
Regalprüfung auf einen Blick
Wöchentliche Sichtkontrolle plus jährliche Expertenprüfung.
Intern geschult für die Sichtkontrolle, extern zertifiziert für die Jahresprüfung.
Grün, Orange, Rot – die Gefahrenstufe bestimmt die nötige Maßnahme.
Erfüllt ArbSchG, BetrSichV, DIN EN 15635 und DGUV-Vorgaben.
Fazit
Die Regalprüfung nach DIN EN 15635 ist keine Kür, sondern für nahezu jedes gewerblich genutzte Regal Pflicht. Wer wöchentliche Sichtkontrollen und die jährliche Expertenprüfung konsequent umsetzt, schützt Mitarbeiter, Kunden und Waren – und ist im Schadensfall rechtlich abgesichert. Passendes Zubehör für Anfahrschutz, Kennzeichnung und sichere Regalsysteme finden Sie in unserem Sortiment.
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