Ein ausgefranstes Hebeband, eine überdehnte Kette, ein Schäkel mit Haarriss – bei Anschlagmitteln entscheiden oft wenige Millimeter über einen sicheren Hebevorgang oder einen schweren Unfall. Genau deshalb ist die Anschlagmittel Prüfung in Deutschland keine freiwillige Zusatzmaßnahme, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht für jeden Betrieb, der mit Kettenzug, Kran oder Kranarm Lasten bewegt.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Prüfpflichten für Anschlagmittel gelten, wie oft geprüft werden muss, wer dazu befugt ist – und woran Sie im Betriebsalltag erkennen, wann ein Anschlagmittel ausgesondert werden muss.
Anschlagmittel Prüfung: Warum sie gesetzlich vorgeschrieben ist
Anschlagmittel sind laut DGUV Regel 109-017 alle Ausrüstungsteile, die eine Verbindung zwischen einem Hebezeug und der zu hebenden Last herstellen – etwa Hebebänder, Rundschlingen, Anschlagketten, Seilgehänge sowie lösbare Verbindungsteile wie Schäkel oder Kuppelglieder. Anders als das Hebezeug selbst zählen sie nicht zur Hebemaschine, sondern zur sogenannten Lastaufnahmeeinrichtung.
Sie verbinden dabei stets ein Hebezeug – zum Beispiel einen Elektrokettenzug oder Werkstattkran – mit der zu transportierenden Last. Weil Anschlagmittel bei jedem Hub hohen mechanischen Belastungen, Reibung und teils aggressiven Umgebungseinflüssen ausgesetzt sind, schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Prüfung vor. Grundlage ist § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person kontrolliert werden. Konkretisiert wird das durch die TRBS 1203 sowie die DGUV Regel 109-017, die für Anschlagmittel im Regelfall eine jährliche Prüffrist festlegt.
Genauso wie bei der jährlichen Gabelstaplerunterweisung Ihrer Fahrer reicht es auch bei Anschlagmitteln nicht, das Thema einmalig abzuhaken – Qualifikation und Prüfstatus müssen kontinuierlich aktuell gehalten werden.
Eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV verfügt über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder ein einschlägiges Studium, ausreichende Berufserfahrung im Bereich Hebetechnik sowie zeitnahe praktische Prüferfahrung. Viele Betriebe erwerben diese Qualifikation über externe Schulungen – ähnlich wie bei den Schulungen für mehr Betriebssicherheit in der Intralogistik, die Logistik XTRA über sein Partnernetzwerk vermittelt.
Prüffristen für Anschlagmittel im Überblick
Wie oft ein Anschlagmittel geprüft werden muss, hängt vom Material und den Einsatzbedingungen ab. Die folgende Übersicht zeigt die in der Praxis üblichen Fristen – kürzere Intervalle können sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ergeben, etwa bei Einsatz im Freien, in korrosiver Umgebung oder im Mehrschichtbetrieb.
| Anschlagmittel | Regel-Prüffrist | Worauf besonders geachtet wird |
|---|---|---|
| Hebebänder & Rundschlingen (textil) | Jährlich durch befähigte Person | Schnitte, Scheuerstellen, UV- und Chemikalienschäden |
| Anschlagketten (Rundstahlketten) | Jährlich + alle 3 Jahre zerstörungsfreie Rissprüfung | Längung, Kerben, Verformung der Kettenglieder |
| Drahtseile / Seilgehänge | Jährlich durch befähigte Person | Drahtbrüche, Kinken, Korrosion im Seilinneren |
| Schäkel, Haken, Verbindungsteile | Jährlich, i. d. R. im Rahmen der Gesamtprüfung | Aufweitung, Verformung, Zustand von Sicherungen |
Sichtprüfung vor jedem Einsatz vs. jährliche Hauptprüfung
Neben der wiederkehrenden Hauptprüfung durch eine befähigte Person ist jeder Beschäftigte verpflichtet, das verwendete Anschlagmittel vor jedem Einsatz einer kurzen Sichtprüfung zu unterziehen. Diese betriebliche Sichtkontrolle ersetzt die formale Prüfung nicht, deckt aber akute Schäden auf, die zwischen zwei Hauptprüfungen entstanden sind – etwa durch scharfkantigen Lastkontakt oder eine Überlastung. Bereits bei begründetem Zweifel ist das Anschlagmittel sofort aus dem Verkehr zu ziehen und der befähigten Person zur Beurteilung vorzulegen. Wird diese kurze Kontrolle übersprungen, zählt ein beschädigtes Anschlagmittel schnell zu den häufigsten Gefahrenquellen im Lager.
So läuft die Prüfung von Anschlagmitteln ab
Der eigentliche Prüfvorgang folgt einem festen Schema. Hier die typischen Schritte einer Hauptprüfung durch die befähigte Person:
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1
Vorbereitung und Reinigung Vor der eigentlichen Prüfung wird das Anschlagmittel von grobem Schmutz, Fett und Staub befreit. Nur so lassen sich Risse, Scheuerstellen oder Korrosion zuverlässig erkennen.
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2
Sichtprüfung auf äußere Schäden Die befähigte Person kontrolliert das komplette Anschlagmittel auf Schnitte, Einstiche, Verfärbungen, Korrosion oder Verformungen – von der Aufhängeöse bis zur Endverbindung.
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3
Funktionsprüfung beweglicher Teile Haken, Schäkel und Verkürzungseinrichtungen müssen sich leichtgängig bewegen lassen, Sicherungen wie Hakenmaulsicherungen einwandfrei schließen.
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4
Maßprüfung Bei Ketten wird die Längung der Kettenglieder gemessen und mit dem zulässigen Grenzmaß verglichen, bei Seilen die Anzahl sichtbarer Drahtbrüche je Seillänge erfasst.
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5
Kennzeichnung prüfen und Prüfplakette anbringen Tragfähigkeit, Hersteller und Herstelldatum müssen lesbar sein. Nach bestandener Prüfung erhält das Anschlagmittel eine neue, meist farbcodierte Prüfplakette.
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6
Dokumentation und Archivierung Das Prüfergebnis wird im Prüfprotokoll festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt – so schreibt es § 14 Abs. 7 BetrSichV vor. Ähnlich streng wie die Dokumentationspflichten bei den Auffangwannen nach TRGS 510 verlangt der Gesetzgeber auch hier eine lückenlose, nachvollziehbare Aufzeichnung.
Checkliste: Woran Sie eine Ablegereife erkennen
Die folgende Checkliste unterstützt Sie dabei, offensichtliche Ablegereife-Kriterien direkt vor Ort zu erkennen. Sie ersetzt keine fachkundige Prüfung durch eine befähigte Person, hilft aber, akute Mängel frühzeitig zu identifizieren und das betroffene Anschlagmittel rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.
Textile Anschlagmittel (Hebebänder, Rundschlingen)
Anschlagketten
Drahtseile und Seilgehänge
Ausgesonderte Anschlagmittel niemals reparieren oder improvisieren – Ein angerissenes Hebeband zu verknoten oder eine gedehnte Kette einfach zu kürzen, ist keine Reparatur, sondern ein Sicherheitsrisiko. Ausgesonderte Anschlagmittel werden sichtbar gekennzeichnet außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt; eine Instandsetzung ist nur durch den Hersteller oder eine dafür autorisierte Stelle zulässig.
Typische Fehler bei der Anschlagmittel-Prüfung
In der betrieblichen Praxis treten bei der Anschlagmittel Prüfung immer wieder dieselben Fehler auf. Die gute Nachricht: Mit einem klaren Prozess lassen sie sich alle vermeiden.
- Prüfung „nach Gefühl" statt nach Grenzmaßen – Wer Verschleiß nur schätzt statt zu messen, übersieht oft schleichende Schäden wie die Längung einer Kette.
- Lückenhafte oder fehlende Dokumentation – Ohne Prüfprotokoll lässt sich im Schadensfall nicht nachweisen, dass die Prüfpflicht erfüllt wurde.
- Sichtprüfung vor dem Einsatz wird übersprungen – Gerade unter Zeitdruck bleibt die kurze Kontrolle vor jedem Hub oft auf der Strecke, obwohl sie zu den einfachsten Tipps zur Vermeidung von Staplerunfällen im Alltag zählt.
- Falsche Lagerung – Feuchtigkeit, direkte Sonneneinstrahlung, scharfe Kanten oder aggressive Chemikalien beschleunigen den Verschleiß von Anschlagmitteln erheblich.
- Fehlende Qualifikation der Prüfperson – Eine Prüfung ist nur gültig, wenn sie tatsächlich von einer zur Prüfung befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt wird.
Passendes Zubehör für sicheres Heben und Anschlagen
Ob Elektrokettenzug, Kranarm oder Portalkran – die Wahl des richtigen Hebezeugs entscheidet mit darüber, wie beanspruchbar Ihre Anschlagmittel im Alltag sind. Ein passend dimensioniertes Hebezeug reduziert unnötige Belastungsspitzen und verlängert so auch die Lebensdauer von Ketten, Bändern und Schäkeln.

