Regalinspektion nach DIN EN 15635

28. Juli 2026 Edited 27. Juli 2026
Regalinspektion nach DIN EN 15635 Regalinspektion nach DIN EN 15635

Ein beschädigtes Regal sieht auf den ersten Blick oft harmloser aus, als es ist – eine leicht verbogene Stütze, ein minimal schiefer Rahmen, ein paar Kratzer im Lack. Genau das macht die Regalinspektion so wichtig: Schäden an Lagerregalen entwickeln sich schleichend, ihre Folgen können jedoch abrupt und gravierend sein. Stürzt ein überlastetes oder beschädigtes Regal ein, drohen nicht nur teure Warenverluste, sondern auch ernsthafte Verletzungen von Mitarbeitern.

Die europäische Norm DIN EN 15635 regelt deshalb verbindlich, wie Betreiber von Regalanlagen für Sicherheit sorgen müssen – von der wöchentlichen Sichtkontrolle bis zur jährlichen Fachprüfung. Dieser Artikel erklärt, welche Pflichten sich daraus für Ihren Betrieb ergeben, in welchen Abständen eine Regalinspektion stattfinden muss, wie Schäden klassifiziert werden – und wann ein Regal sofort gesperrt werden muss.

Was ist die DIN EN 15635 und warum betrifft sie jeden Betreiber?

Die DIN EN 15635 ist die europäische Norm für den Betrieb und die Instandhaltung ortsfester Regalsysteme aus Stahl. Sie baut auf den Konstruktionsnormen für Regale auf (u. a. DIN EN 15512) und ergänzt diese um die Betreiberseite: Wie muss ein Regal im laufenden Betrieb überwacht, gewartet und im Schadensfall behandelt werden? Die Norm gilt branchenübergreifend – vom kleinen Fachbodenregal im Ersatzteillager bis zum mehrgeschossigen Palettenregal im Hochregallager.

Welche Bauart im eigenen Betrieb zum Einsatz kommt, spielt für die Prüfpflicht keine Rolle: Ob Kragarmregal, Weitspannregal oder klassisches Palettenregal aus dem Bereich Regalsysteme – sobald ein Stahlregal montiert und in Betrieb ist, greift die DIN EN 15635.

In Deutschland wird die DIN EN 15635 zusätzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) flankiert: Regale gelten arbeitsschutzrechtlich als Arbeitsmittel, für die der Betreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Prüf- und Wartungspflichten festlegen muss. Wer die Anforderungen der DIN EN 15635 erfüllt, kommt diesen Pflichten in der Praxis meist automatisch nach.

Wichtig zu wissen: Geltungsbereich der Norm

Die DIN EN 15635 gilt für statische Stahlregalsysteme wie Palettenregale, Weitspannregale, Kragarmregale oder Fachbodenregale. Automatisierte Systeme, wie Shuttle- oder Paternosterregale, sowie mobile Regalanlagen unterliegen ergänzend eigenen Prüfanforderungen des jeweiligen Herstellers. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Betriebsanleitung Ihres Regalherstellers.


Die Pflichten des Betreibers nach DIN EN 15635

Die Verantwortung für den sicheren Zustand einer Regalanlage liegt eindeutig beim Betreiber – unabhängig davon, wer das Regal geliefert oder montiert hat. Die DIN EN 15635 definiert dafür einen klaren Pflichtenkatalog:

  • Traglastschilder gut sichtbar anbringen Jedes Regalfeld benötigt ein Schild mit der zulässigen Feld- und Fachlast. Ohne diese Angabe lässt sich eine Überlastung im Alltag kaum verhindern.
  • Einen Sachkundigen für die Regalinspektion benennen Der Betreiber muss eine Person mit ausreichender Fachkunde beauftragen – intern geschult oder extern über einen zertifizierten Regalinspektor.
  • Prüfungen und Mängel lückenlos dokumentieren Prüfprotokolle, festgestellte Schäden und deren Behebung müssen nachvollziehbar und für Behörden sowie Versicherer einsehbar dokumentiert werden.
  • Mitarbeiter für die Sichtprüfung schulen Wer wöchentlich kontrolliert, muss wissen, worauf zu achten ist. Eine kurze, aber regelmäßige Einweisung ersetzt keine Fachprüfung, ist aber unverzichtbar.

Prüfintervalle: Das Drei-Stufen-System der Regalinspektion

Die DIN EN 15635 sieht kein einzelnes, starres Prüfintervall vor, sondern ein abgestuftes System aus drei sich ergänzenden Kontrollebenen. Nur im Zusammenspiel aller drei Stufen ist eine lückenlose Überwachung der Regalanlage gewährleistet.

  1. 1
    Wöchentliche Sichtprüfung durch geschulte Mitarbeiter Lager- oder Staplerpersonal kontrolliert die Regale im Rahmen der täglichen Arbeit auf offensichtliche Schäden – verbogene Stützen, lose Verbindungen, fehlende Sicherungsstifte. Eine einfache Checkliste erleichtert die konsequente Umsetzung.
  2. 2
    Jährliche Fachprüfung durch einen Sachkundigen (Regalinspektion) Mindestens einmal im Jahr führt ein qualifizierter Sachkundiger eine ausführliche Regalinspektion aller Anlagenteile durch, inklusive Messungen von Verformungen und Neigungen sowie einer schriftlichen Bewertung nach Schadensklassen.
  3. 3
    Expertenprüfung bei besonderen Vorkommnissen Nach Unfällen, Umbauten, Erdbeben, Wassereinbrüchen oder erkennbarer Überlastung ist zusätzlich eine außerplanmäßige Prüfung durch einen Experten erforderlich – unabhängig vom regulären Prüfrhythmus.
„Die jährliche Regalinspektion durch einen ausgebildeten Sachkundigen ist das Herzstück der DIN EN 15635. Sie ersetzt nicht die wöchentliche Sichtkontrolle im Betrieb – aber ohne sie fehlt die fachliche Bewertung, die über Reparatur, Sperrung oder Weiterbetrieb entscheidet."

Schadensklassen verstehen: Die RAG-Ampel (Rot/Gelb/Grün)

Damit die Bewertung von Regalschäden einheitlich und nachvollziehbar bleibt, arbeitet die DIN EN 15635 mit einem dreistufigen Ampelsystem, häufig als RAG-Klassifizierung bezeichnet (Red – Amber – Green). Jeder festgestellte Schaden wird dabei einer der drei Klassen zugeordnet, aus der sich die weitere Vorgehensweise unmittelbar ableitet.

Klasse Bedeutung Erforderliche Maßnahme
Grün Geringer Schaden Keine unmittelbare Gefahr. Beobachten und beim nächsten Kontrollzyklus erneut prüfen.
Gelb Mittlerer Schaden Handlungsbedarf innerhalb einer festgelegten Frist (i. d. R. wenige Wochen). Fachmann hinzuziehen, ggf. Fach vorübergehend entlasten.
Rot Schwerer Schaden Akute Einsturzgefahr. Regal sofort entlasten, deutlich kennzeichnen und bis zur Reparatur sperren.

Die genauen Grenzwerte – etwa maximale Durchbiegung eines Auflagers oder zulässige Schiefstellung einer Stütze – gibt der jeweilige Regalhersteller in seiner Betriebsanleitung vor. Ein erfahrener Regalinspektor kennt diese Werte und kann sie im Rahmen der jährlichen Regalinspektion fachgerecht messen und bewerten.


Wann muss ein Regal gesperrt werden?

Nicht jeder Schaden erfordert eine sofortige Sperrung – aber bestimmte Anzeichen dulden keinen Aufschub. Wird eines der folgenden Merkmale festgestellt, muss das betroffene Regalfeld unverzüglich entlastet und für die weitere Nutzung gesperrt werden:

Sofort sperren bei Rot-Einstufung

  • Deutlich sichtbare Verformung tragender Stützen oder Traversen
  • Fehlende oder gelöste Sicherungs- und Anschlagbolzen
  • Erkennbare Schiefstellung des gesamten Regalrahmens
  • Feststellbare Überlastung über die zulässige Feldlast hinaus
  • Risse oder Ausbrüche an Schweißnähten und Verbindungen

Ein gesperrtes Regalfeld sollte deutlich – etwa mit rotem Band oder Warnschild – gekennzeichnet werden, damit es nicht versehentlich weiter bestückt wird. Erst nach fachgerechter Reparatur und erneuter Freigabe durch den Sachkundigen darf es wieder in Betrieb gehen.


Die häufigste Schadensursache: Anfahrschäden durch Gabelstapler

Bei der Auswertung von Regalinspektionen zeigt sich in der Praxis immer wieder dasselbe Bild: Der weitaus größte Teil aller Schäden entsteht nicht durch Materialermüdung, sondern durch Anfahrschäden im laufenden Staplerbetrieb. Typische Ursachen sind:

  • Enge Regalgänge und unübersichtliche Kreuzungen – Gerade in Schmalganglagern reicht ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, um eine Regalstütze zu touchieren.
  • Zeitdruck beim Ein- und Auslagern – Wird zügig kommissioniert, steigt das Risiko für ungenaue Fahrmanöver deutlich.
  • Fehlende oder unzureichende Fahrerschulung – Auch erfahrene Staplerfahrer profitieren von regelmäßigen Auffrischungen zu Fahrverhalten und Gefahrenbewusstsein.
  • Ungeschützte Regalecken und Stützen – Ohne baulichen Anfahrschutz führt bereits ein leichter Kontakt zu einem meldepflichtigen Schaden.

Neben Anfahrschäden lauern im Lageralltag noch etliche weitere Gefahrenquellen – Die 10 häufigsten Gefahren im Lager gibt dazu einen kompakten Überblick. Wer zusätzlich direkt an der Fahrsicherheit der Staplerfahrer ansetzen möchte, findet in 10 Tipps zur Vermeidung von Staplerunfällen praxisnahe Ansätze für den Betriebsalltag.


Vorbeugen statt reparieren: Anfahrschutz und Regalschutzecken als Präventionsmaßnahme

Die regelmäßige Regalinspektion deckt Schäden zuverlässig auf – verhindert sie aber nicht. Wer die Zahl kritischer Schäden dauerhaft senken will, kommt an baulichem Anfahrschutz nicht vorbei. Ein passendes Sortiment an Anfahrschutz für Regale deckt dabei praktisch jede Gefahrenstelle im Lager ab und lässt sich meist innerhalb kurzer Zeit nachrüsten. Investitionen in Schutzsysteme amortisieren sich in der Regel schnell, denn sie senken sowohl die Reparaturkosten als auch den Aufwand für außerplanmäßige Expertenprüfungen nach Vorfällen.

  • Regalschutzecken aus Stahl Schwere Stahl-Schutzecken werden fest vor Regalstützen im Boden verankert und fangen frontale Anfahrstöße ab, bevor sie die tragende Struktur erreichen.
  • Elastischer Regalstützenschutz Systeme mit rückfedernder Wabenstruktur nehmen Aufprallenergie auf und kehren danach in ihre Ursprungsform zurück – ideal für stark frequentierte Regalgänge.
  • Rammschutzpoller an Durchfahrten und Ecken Poller markieren Gefahrenstellen deutlich und schützen punktuell gefährdete Bereiche wie Torzufahrten, Säulen oder Maschinenaufstellorte.
  • Verkehrsspiegel an unübersichtlichen Regalausgängen An Kreuzungen und Gangenden verschaffen Spiegel frühzeitig Überblick über Gegenverkehr und reduzieren so das Kollisionsrisiko erheblich.
  • Warnbalken an Gabelzinken Auffällig markierte Gabelzinken sind für andere Verkehrsteilnehmer im Lager früher sichtbar – besonders in dämmerigen oder unübersichtlichen Bereichen.

Wie sich bauliche und organisatorische Maßnahmen sinnvoll kombinieren lassen, beschreibt Hochregal Sicherheit: Tipps und Produkte zur Unfallvermeidung im Detail. Einen weiteren Praxisüberblick zu Kamera-, Anfahr- und Rammschutzsystemen liefert Smarte Sicherheit im Lager.


Regalinspektion als Teil einer ganzheitlichen Sicherheitskultur

Die beste Prüfroutine nützt wenig, wenn Mitarbeiter Warnzeichen nicht erkennen oder Meldewege unklar sind. Deshalb sollte die Regalinspektion nie isoliert betrachtet werden, sondern als ein Baustein einer umfassenderen Sicherheitskultur im Betrieb. Dazu gehören klar definierte Meldewege für entdeckte Schäden, regelmäßige Auffrischungsschulungen für Staplerfahrer und Lagerpersonal sowie ein gelebtes Bewusstsein dafür, dass eine gemeldete Beobachtung nie ein Zeichen von Überengagement ist, sondern aktiver Unfallprävention dient.

Wie strukturierte Schulungen die betriebliche Sicherheit nachhaltig verbessern, zeigt Sicherheit beginnt im Kopf – Schulungen in der Intralogistik im Detail.


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Fazit: Regelmäßige Regalinspektion schützt Menschen, Waren und Budget

Die DIN EN 15635 gibt Betreibern ein klares Gerüst an die Hand: wöchentliche Sichtprüfung, jährliche Fachprüfung durch einen Sachkundigen und die konsequente Bewertung von Schäden nach dem Rot-Gelb-Grün-System. Wer diese Struktur im Betrieb fest verankert, erkennt kritische Schäden frühzeitig und vermeidet im Ernstfall einen kostspieligen und gefährlichen Regaleinsturz.

Da die meisten Schäden auf Anfahrunfälle zurückgehen, lohnt sich zusätzlich der Blick auf präventiven Anfahrschutz: Regalschutzecken, Regalstützenschutz, Rammschutzpoller, Verkehrsspiegel und Warnbalken senken die Schadenshäufigkeit spürbar – und mit ihr den Aufwand für außerplanmäßige Prüfungen und Reparaturen.

FAQ – Häufige Fragen zur Regalinspektion nach DIN EN 15635

Wie oft muss eine Regalinspektion nach DIN EN 15635 durchgeführt werden?
Die Norm sieht ein Drei-Stufen-System vor: eine wöchentliche Sichtprüfung durch geschulte Mitarbeiter, eine jährliche Fachprüfung durch einen Sachkundigen sowie zusätzliche Expertenprüfungen nach besonderen Vorkommnissen wie Unfällen oder Umbauten.
Wer darf die jährliche Regalinspektion durchführen?
Die jährliche Fachprüfung muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden – einer Person mit ausreichender Fachkunde durch Ausbildung und Erfahrung. Das kann ein intern geschulter Mitarbeiter oder ein extern beauftragter Regalinspektor sein.
Was bedeutet die Rot-Gelb-Grün-Einstufung bei Regalschäden?
Grün steht für einen geringen Schaden ohne Handlungsbedarf, Gelb für einen mittleren Schaden mit Handlungsbedarf innerhalb einer festgelegten Frist, und Rot für einen schweren Schaden mit akuter Einsturzgefahr, der eine sofortige Sperrung erfordert.
Wann muss ein Regal sofort gesperrt werden?
Immer dann, wenn ein Schaden als Rot eingestuft wird – etwa bei deutlich sichtbaren Verformungen tragender Bauteile, fehlenden Sicherungsbolzen, erkennbarer Schiefstellung oder einer festgestellten Überlastung. Das betroffene Feld muss entlastet, gekennzeichnet und bis zur Reparatur gesperrt bleiben.
Ist die DIN EN 15635 gesetzlich vorgeschrieben?
Die DIN EN 15635 selbst ist eine technische Norm. In Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung, nach der Regale als Arbeitsmittel gelten, ergibt sich für Betreiber jedoch eine faktische Pflicht zu regelmäßiger Prüfung und Instandhaltung ihrer Regalanlagen.
Wie kann ich Anfahrschäden an Regalen wirksam vorbeugen?
Bewährt haben sich stabile Regalschutzecken, elastischer Regalstützenschutz, Rammschutzpoller an Durchfahrten, Verkehrsspiegel an unübersichtlichen Gangenden sowie Warnbalken an Gabelzinken. In Kombination mit regelmäßigen Fahrerschulungen lässt sich die Zahl der Anfahrschäden spürbar senken.
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