30 % AfA-Sonderabschreibung ab 1. Juli 2025 – das sollten Sie wissen
Gezielt investieren - und dabei Steuern sparen? Ab dem 1. Juli 2025 haben Sie die Chance, von einer befristeten 30 %‑Sonderabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter zu profitieren. Die Bundesregierung schafft damit klare Anreize für Investitionen in Maschinen, IT-Systeme oder Logistiktechnik. Lesen Sie jetzt unseren Blogbeitrag und erfahren Sie alles über das Thema!
