Abschreibungen sind mehr als nur trockene Steuertechnik – sie sind ein echter Spar-Booster für Ihr Unternehmen. Denn durch die richtige Abschreibungsmethode können Sie Ihre Steuerlast gezielt senken und so mehr Liquidität für Investitionen freimachen. Aber Abschreibung ist nicht gleich Abschreibung: Neben der klassischen linearen AfA gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, die oft zu wenig genutzt werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie mit verschiedenen Abschreibungsarten, vom Investitionsabzugsbetrag bis zur energetischen Sanierung, steuerlich clever profitieren können – verständlich erklärt und ohne Fachchinesisch.
- Lineare AfA – die klassische Abschreibung mit Plan
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) – schnell und unkompliziert abschreiben
- Investitionsabzugsbetrag & Sonder-AfA (§ 7g EStG) – clevere Steuererleichterung für Investitionen
- Degressive AfA (30 %) – Abschreibung mit Turbo fürs schnelle Steuersparen
- Energetische Sanierung (§ 7i EStG) – Steuervorteile für nachhaltiges Bauen und Sanieren
- Fazit zu den verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten
Lineare AfA – die klassische Abschreibung mit Plan
Die lineare Abschreibung ist der Klassiker unter den Abschreibungsarten – quasi der „Grundstein“ für Ihre Steuererklärung. Hier schreiben Sie den Wert eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über seine voraussichtliche Nutzungsdauer ab. Klingt erstmal trocken, ist aber ganz einfach: Statt den Kaufpreis auf einmal abzusetzen, verteilen Sie ihn gleichmäßig auf mehrere Jahre.
Wie funktioniert das konkret?
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Maschine für 10.000 Euro. Die Finanzverwaltung sagt: Die Maschine hält im Schnitt 10 Jahre. Also schreiben Sie jedes Jahr 1.000 Euro (10.000 Euro ÷ 10 Jahre) als Aufwand ab. Diese 1.000 Euro mindern jedes Jahr Ihren Gewinn – und damit Ihre Steuerlast.
Warum ist das sinnvoll?
Weil die Maschine ja nicht nach dem Kauf plötzlich wertlos wird – sie nutzt sich nach und nach ab. Die lineare AfA bildet diesen Wertverlust realistisch ab und sorgt für eine gleichmäßige Verteilung der Kosten.
Was sollten Sie beachten?
Die Nutzungsdauer richtet sich nach amtlichen AfA-Tabellen, die je nach Wirtschaftsgut unterschiedlich sind. Bei der linearen AfA gibt es keine großen Überraschungen – die Methode ist einfach und sicher. Sie gilt für fast alle beweglichen Wirtschaftsgüter, Immobilien sind oft eine Ausnahme (da gelten eigene Regeln).
Kurz gesagt: Die lineare AfA ist Ihr verlässlicher Begleiter, wenn Sie Wertgegenstände planbar und ordentlich abschreiben möchten – ohne viel Tamtam.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) – schnell und unkompliziert abschreiben
Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, sind kleine Anschaffungen, die Sie sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben können. Voraussetzung dafür ist, dass die Anschaffungskosten netto – also ohne Mehrwertsteuer – maximal 800 Euro betragen. Das macht GWG besonders attraktiv für den Betrieb, denn so müssen Sie die Kosten nicht über mehrere Jahre verteilen, sondern können die Ausgabe direkt steuerlich geltend machen.
Zum Beispiel: Kaufen Sie einen Collision Sentry, können Sie den gesamten Betrag noch im gleichen Jahr als Betriebsausgabe ansetzen. Für Anschaffungen, die zwischen 250 und 800 Euro liegen, besteht außerdem die Möglichkeit, statt der Sofortabschreibung einen Sammelposten zu bilden. Dieser wird dann über fünf Jahre linear abgeschrieben. Diese Wahlmöglichkeit gibt Ihnen Flexibilität bei der steuerlichen Gestaltung. Kleinere Anschaffungen unter 250 Euro können direkt als Betriebsausgabe gebucht werden, ohne dass eine Abschreibung notwendig ist.
Die Nutzung von GWG ist deshalb eine schnelle und einfache Möglichkeit, kleine Investitionen sofort steuerlich wirksam zu machen und so die Liquidität des Unternehmens zu schonen.
Investitionsabzugsbetrag & Sonder-AfA (§ 7g EStG) – clevere Steuererleichterung für Investitionen
Der Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG sind zwei starke Instrumente, mit denen Sie Ihre Steuerlast schon vor der eigentlichen Investition senken können. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen bieten diese Regelungen eine clevere Möglichkeit, Investitionsvorhaben steuerlich vorzuziehen und so Liquidität zu sichern.
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es Ihnen, bis zu 40 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter vorab steuerlich geltend zu machen – und zwar noch bevor Sie die Investition tatsächlich tätigen. Das bedeutet: Sie können den Gewinn in dem Jahr, in dem Sie den IAB bilden, deutlich mindern. Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut innerhalb der nächsten drei Jahre angeschafft oder hergestellt wird.
Zusätzlich zur vorgezogenen Gewinnminderung können Sie bei förderfähigen Wirtschaftsgütern eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung nutzen. So beschleunigen Sie die Abschreibung noch weiter, was gerade bei größeren Investitionen den Steuervorteil erheblich erhöht.
Wichtig ist, dass die Nutzung von IAB und Sonder-AfA an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, etwa die Größenmerkmale des Unternehmens und die Art der Wirtschaftsgüter. Die Regeln sind komplex, aber mit der richtigen Planung lassen sich hier attraktive Steuerspareffekte realisieren.
Insgesamt bieten Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA eine flexible Möglichkeit, Investitionen steuerlich optimal zu gestalten und die finanzielle Belastung über die Jahre zu strecken – ein echter Pluspunkt für Ihre Liquiditätsplanung.
Degressive AfA (30 %) – Abschreibung mit Turbo fürs schnelle Steuersparen
Die degressive Abschreibung bringt Tempo in Ihre Steuerplanung. Anders als bei der linearen AfA, bei der Sie jedes Jahr gleich viel abschreiben, schreiben Sie hier am Anfang besonders viel ab – nämlich 30 % vom Restbuchwert des Wirtschaftsguts. Das heißt: In den ersten Jahren nehmen Sie den höchsten Abschreibungsbetrag und der Wert sinkt dann immer schneller.
Das bringt gleich zwei Vorteile: Zum einen reduzieren Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn schnell und deutlich, was Ihre Steuerlast in den ersten Jahren nach der Anschaffung senkt. Zum anderen spiegelt die degressive AfA oft realistischer den tatsächlichen Wertverlust wider, denn viele Wirtschaftsgüter verlieren zu Beginn schneller an Wert.
Diese Methode ist besonders interessant für Unternehmen, die gerade Investitionen tätigen und kurzfristig ihre Liquidität schonen möchten. Wichtig ist, dass die degressive AfA nur für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter gilt und an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden ist.
Seit 2020 wurde die degressive AfA wieder eingeführt und erlaubt eine Abschreibung mit bis zu 30 % jährlich. Sobald die lineare AfA günstiger ist, kann man einfach zu dieser Methode wechseln.
Kurz gesagt: Die degressive AfA ist der schnelle Abschreibungs-Booster, wenn Sie möglichst früh einen steuerlichen Vorteil nutzen wollen.
Energetische Sanierung (§ 7i EStG) – Steuervorteile für nachhaltiges Bauen und Sanieren
Nachhaltigkeit lohnt sich – nicht nur für die Umwelt, sondern auch für Ihre Bilanz. Mit der steuerlichen Förderung nach § 7i EStG können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihren Logistikgebäuden, Lagerhallen oder sonstigen Betriebsimmobilien steuerlich geltend machen, wenn diese energetisch sinnvoll sind.
Das Gesetz ermöglicht es Ihnen, die Kosten für bestimmte energetische Verbesserungen – zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, Dächern oder Böden, den Austausch alter Fenster und Türen oder den Einbau moderner Heiz- und Lüftungssysteme – über mehrere Jahre verteilt direkt von der Steuer abzusetzen.
Die Sanierungskosten können bis zu 20 % über drei Jahre verteilt abgeschrieben werden. Konkret bedeutet das: Sie erhalten jährlich 7 % der förderfähigen Kosten als Steuerermäßigung – insgesamt also bis zu 20 %. So wird die energetische Sanierung nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch finanziell attraktiv.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen von einem Fachmann geplant und bestätigt werden müssen und bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die Förderung greift.
§ 7i EStG schafft damit einen starken Anreiz, in energieeffiziente Logistikimmobilien zu investieren, Betriebskosten durch geringeren Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Fazit zu den verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten
Abschreibungen sind weit mehr als nur ein lästiges Thema für die Steuererklärung. Mit den richtigen Abschreibungsmöglichkeiten können Sie Ihre Steuerlast spürbar reduzieren und so Ihre Liquidität stärken. Die klassische lineare AfA sorgt für eine sichere und planbare Verteilung der Kosten, während geringwertige Wirtschaftsgüter Ihnen den schnellen Steuervorteil bei kleinen Anschaffungen ermöglichen.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Sonder-AfA haben Sie clevere Werkzeuge zur Hand, um Investitionen bereits im Voraus steuerlich zu berücksichtigen. Die degressive AfA bietet Ihnen einen Turbo-Effekt für Abschreibungen, wenn es schnell gehen soll. Und nicht zuletzt lohnt sich ein Blick auf die energetische Sanierung – hier verbinden sich Nachhaltigkeit und Steuerersparnis perfekt.
Nutzen Sie diese vielfältigen Möglichkeiten, um Ihre Investitionen optimal zu steuern und steuerlich zu entlasten. So holen Sie das Maximum aus Ihren Anschaffungen heraus – ganz ohne unnötigen Aufwand.